Allgemeine Ein- & Verkaufsbedingungen

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen der AMIK DE GMBH

1. Verbindlichkeit unserer Bedingungen

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen finden unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten und vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen Anwendung auf sämtliche Einkäufe oder Leistungsbezüge durch AMIK DE GmbH von ihren Lieferanten. Dies gilt auch für künftige Lieferungen und Nachbestellungen. Sofern ein Lieferant diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht gelten lassen möchte, hat er dies AMIK DE GmbH sofort nach Zugang der ersten Bestellung oder des ersten Auftrages durch AMIK DE GmbH schriftlich mitzuteilen und die Auftragsannahme zu verweigern. Im Übrigen werden von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten nur durch die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AMIK DE GmbH Vertragsinhalt. Weder Schweigen noch die Entgegennahme einer Lieferung oder Leistung durch AMIK DE GmbH bedeuten die Anerkennung entgegenstehender Bedingungen des Lieferanten.

2. Angebote und Vertrag

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Für Art und Umfang der von AMIK DE GmbH bestellten Lieferung oder Leistung ist ausschließlich die schriftliche Bestellung von AMIK DE GmbH maßgeblich. Von dieser Bestellung abweichende Vereinbarungen oder sonstige vertragliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Schriftwechsel ist ausschließlich mit der bestellenden Einkaufsabteilung zu führen.

3. Qualität/ Usancen

3.1. Die Lieferung oder Leistung hat frei von Sach- und Rechtsmängeln zu sein. Sie muss insbesondere dem Verwendungszweck, den einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen und etwaigen Richtlinien der Fachverbände (Usancen des Metallhandels in der aktuell gültigen Fassung des VDM- Verband Deutscher Metallhändler e.V.) entsprechen. Der Verkäufer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der EU-Abfallverbringungsverordnung eingehalten werden/ eingehalten werden können.

3.2. Der Lieferant steht dafür ein, dass die Lieferung oder Leistung keine Schutzrechte Dritter verletzt und stellt AMIK DE GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Rechtsverletzungen beruhen.

3.3. Lieferungen von Altmetall haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Die Ware ist frei von explosivem Material und explosionsverdächtigen Hohlkörpern.

Die Ware ist frei von radioaktivem oder anderweitig über erlaubte Grenzwerte konta- miniertem Material.

Die Ware ist frei von jeglichen Gefahrenstoffen.

Für Schäden, die durch Mitlieferung derartigen Materials entstehen, haftet in vollem Umfang der Lieferant. Eigene Schadenansprüche durch IMT bleiben vorbehalten. Der Lieferant stellt AMIK DE GmbH im Falle einer etwaigen Inanspruchnahme von Schadenersatzansprüchen Dritter und allen in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten frei.

4. Untersuchungs- und Rügepflichten, Mängelansprüche

4.1. Die Untersuchungs- und Rügefrist nach § 377 HGB beträgt für AMIK DE GmbH bei offenen Mängeln mindestens eine Woche ab Zugang der Ware bei AMIK DE GmbH, bei verdeckten Mängeln mindestens eine Woche ab Entdeckung des Mangels.

4.2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen AMIK DE GmbH ungekürzt zu. AMIK DE GmbH ist insbesondere berechtigt, vom Vertragspartner in eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall hat der Vertragspartner die zum Zwecke der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Kosten zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz neben/ oder statt der Leistung bleibt vorbehalten. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

4.3. In allen Fällen einer mangelhaften Leistung des Vertragspartners ist AMIK DE GmbH nach dem fruchtlosen Verstreichen einer dem Vertragspartner zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf dessen Kosten die Beseitigung des Mangels durchzuführen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen.

5. Versand, Gewichts- und Mengenermittlung, Gefahrübergang, Eigentumsübergang

5.1. Transportmittel und Art der Versendung werden soweit nicht anders vereinbart von AMIK DE GmbH vorgegeben.

5.2. In allen Versandpapieren (z.B. Frachtbrief, Lieferschein) müssen die genaue Sortenbeschreibung, Anschrift des Hauptlieferanten sowie gegebenenfalls auch die der Unterlieferanten, das Liefergewicht und die genaue Empfangsstelle angegeben werden.

5.3. Für die Abrechnung sind Empfangsgewicht und –befund maßgebend.

5.4. Teillieferungen bedürfen einer vorausgehenden, ausdrücklichen Vereinbarung.

5.5. Lieferungen/ Abholungen und der damit verbundene Gefahrübergang erfolgen nach den vereinbarten Incoterms.

5.6. Die gelieferte Ware geht mit ihrer Bezahlung in uneingeschränktes Eigentum der AMIK DE GmbH über. Weitergehende Eigentumsvorbehalte, insbesondere der so genannte erweiterte Eigentumsvorbehalt in all seinen Formen, sind ausgeschlossen.

6. Liefertermine, Höhere Gewalt und Rücktritt vom Vertrag

6.1. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware bei der von AMIK DE GmbH genannten Empfangsstelle.

6.2. Bei früherer Anlieferung als vereinbart behält sich AMIK DE GmbH die Rücksendung auf Kosten des Vertragspartners vor. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei AMIK DE GmbH auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Die Zahlung erfolgt am vereinbarten Fälligkeitstag.

6.3. Der Lieferant ist verpflichtet, AMIK DE GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

6.4. Wenn der vereinbarte Liefertermin aus einem vom Lieferanten zu vertretenden Umstand nicht eingehalten wird, so ist AMIK DE GmbH nach dem ergebnislosen Ablauf einer von ihr gesetzten angemessenen Frist Nachfrist berechtigt, nach Wahl AMIK DE GmbH Schadenersatz statt und/oder neben der Leistung zu verlangen bzw. sich von dritter Seite Ersatz zu beschaffen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner ist zum Ersatz sämtlicher unmittelbarer und mittelbarer Verzugsschäden verpflichtet, sofern ihn hinsichtlich der Verzögerung der Leistung ein Verschulden trifft.

6.5. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von anderen Lieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Arbeitskämpfe, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, etc.

6.6. Wenn und soweit die Nichtabnahme/ die nicht rechtzeitige Abnahme einer Lieferung oder Leistung seitens AMIK DE GmbH auf höhere Gewalt beruht, wird AMIK DE GmbH für die Dauer der Störung und in deren Ausmaß von seinen vertraglichen Verpflichtungen frei.

6.7. Höhere Gewalt befreit den Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich IMT über die Lieferverzögerung zu informieren und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

6.8. AMIK DE GmbH ist von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung/ Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung/ Leistung wegen der durch die höhere Gewalt verursachten Verzögerung, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, nicht mehr verwertbar ist.

Abtretungsausschluss

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch AMIK DE GmbH dürfen Rechte und Pflichten aus einem mit AMIK DE GmbH geschlossenen Liefervertrag, insbesondere auch der Gegenanspruch des Lieferanten aus diesem Vertrag, weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Grevenbroich. (Entsprechend der sachlichen Zuständigkeit Amtsgericht Mönchengladbach)

8.2. Ergänzend zu diesen Einkaufsbedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie die Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPR) finden keine Anwendung.

Schlussbestimmung

Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Einkaufbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Verkaufsbedingungen der AMIK DE GmbH gegenüber Unternehmen

1. Verbindlichkeit unserer Bedingungen

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen Anwendung auf sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma AMIK DE GmbH an deren Kunden. Dies gilt auch für künftige Lieferungen und Leistungen. Sofern ein Kunde diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht gelten lassen möchte, hat er dies AMIK DE GmbH vor dem ersten Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen und ein Vertragsverhältnis zu verweigern. Im Übrigen werden von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nur durch die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AMIK DE GmbH Vertragsinhalt. Weder Schweigen noch das Erbringen einer Lieferung oder Leistung durch AMIK DE GmbH bedeuten die Anerkennung entgegenstehender Bedingungen des Kunden.

2. Angebote und Vertrag

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der AMIK DE GmbH. Davon abweichende Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Schriftwechsel ist ausschließlich mit der betreffenden Verkaufsabteilung zu führen.

2.3. Dem Kunden obliegt die eigenverantwortliche Überprüfung seiner Bestellung sowie sämtlicher Vertragsunterlagen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung hinsichtlich des von ihm vorgesehenen Verwendungszweck.

2.4. Werden AMIK DE GmbH nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, so ist AMIK DE GmbH berechtigt, vor der Lieferung/ Leistung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag – unter Vorbehalt aller Rechte, wie z.B. Schadenersatz – zurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung die Reduzierung des Kreditlimits des Bestellers bei unserem Warenkreditversicherer oder auch eine – unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns – erteilte Auskunft einer Bank, Auskunftei, eines mit dem Besteller in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens oder ähnliches. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die infrage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen Zug um Zug gegen Rückgabe von Sicherheiten, Akzepten etc. sofort zur Zahlung fällig.

2.5. Alle Leistungen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder ähnliches sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Lieferungen und Leistungen der AMIK DE GmbH werden nach den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnet.

3.2. Ändern sich später als 4 Wochen nach dem Tag des Vertragsschlusses Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind oder entstehen sie neu, so ist AMIK DE GmbH zu einer entsprechenden Preisänderung berechtigt.

3.3. Die angegeben Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen und Leistungen der AMIK DE GmbH, die nicht dem Reverse Charge Verfahren unterliegen, werden in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.4. Sofern sich nichts anderes aus der Auftragsbestätigung ergibt, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AMIK DE GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Versand, Gefahrübergang, Gewichts- und Mengenermittlung

4.1. Die Lieferbedingung und der damit verbundene Gefahrübergang werden durch vertraglich vereinbarte Incoterms bestimmt.

4.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt Lieferung „ab Werk“ als vereinbart. Somit geht die Gefahr spätestens 3 Tage nach der Bereitstellung der Ware und Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

4.3. Soweit nicht Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, werden Transportmittel und Art der Versendung von AMIK DE GmbH gewählt.

4.4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

4.5. Zur Gewichts- und Mengenermittlung sind die durch AMIK DE GmbH festgestellten Gewichte bzw. Mengen maßgebend. Dem Vertragspartner bleibt eine eigene Gewichts- und Mengenermittlung auf eigene Kosten unbenommen.

5. Liefertermine, Leistungszeit, Höhere Gewalt 5.1. Die AMIK DE GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5.2. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor vollständiger Erbringung der vom Vertragspartner geschuldeten Leistungen oder Mitwirkungshandlungen.

5.3. Für die Einhaltung von Lieferfristen und –terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend.

5.4. Die AMIK DE GmbH haftet nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der AMIK DE GmbH ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. In diesen Fällen verlängert sich die Liefer-/ Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.5. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von anderen Lieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Arbeitskämpfe, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, etc.

5.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AMIK DE GmbH berechtigt, Schadenersatz, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten

5.7. Dauert eine Behinderung i.S.d. Abs. 5.4. und 5.5. länger als 3 Monate, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

6. Untersuchungs- und Rügepflichten, Mängelansprüche

6.1. Die Untersuchungs- und Rügefrist nach § 377 HGB beträgt für den Vertragspartner bei offenen Mängeln mindestens eine Woche ab Zugang der Ware bei AMIK DE GmbH, bei verdeckten Mängeln mindestens eine Woche ab Entdeckung des Mangels.

6.2. Bei mangelhafter Lieferung/ Leistung hat – nach Wahl der AMIK DE GmbH – der Käufer Anspruch auf Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz richtet sich nach Absatz 9 „Haftungsbeschränkungen“

7. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungszession

7.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der AMIK DE GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden der AMIK DE GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen freigeben wird, soweit deren realisierbarer Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der AMIK DE GmbH.

7.2. Die Ware bleibt Eigentum der AMIK DE GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die AMIK DE GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Wird die Kaufsache mit anderen, der AMIK DE GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die AMIK DE GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Weiterverarbeitung. Für die durch Weiterverarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Ware, an der der AMIK DE GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der AMIK DE GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die AMIK DE GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der AMIK DE GmbH anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstanden Alleineigentum oder Miteigentum für die AMIK DE GmbH.

7.4. Der Kunde tritt der AMIK DE GmbH auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen der AMIK DE GmbH gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7.6. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die AMIK DE GmbH ab. Der Kunde ist verpflichtet, der AMIK DE GmbH im Falle des Weiterverkaufs Name und Anschrift seiner Käufer jederzeit auf Anforderung zu benennen.

7.7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Miteigentum der AMIK DE GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

7.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die AMIK DE GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch die AMIK DE GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die AMIK DE GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

7.9. Zahlungen mittels Wechsel bzw. Scheck werden nur erfüllungshalber angenommen. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt hiervon unberührt. Im Scheck-Wechsel-Geschäft bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der letzte Wechsel eingelöst ist.

8. Zahlungen

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungsansprüche der AMIK DE GmbH sofort nach Erbringung der vereinbarten Lieferung/ Leistung sofort ohne Abzug fällig. Bei der Erbringung von Teillieferungen und -leistungen ist die AMIK DE GmbH berechtigt, auch diese dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

8.2. Im Falle der Vereinbarung eines Zahlungsziels gilt für dessen Berechnung, wie auch für etwaige Zinsberechnungen, der Tag der Lieferung als Stichtag. Jede Bestellung gilt hinsichtlich der Zahlung als ein Geschäft für sich.

8.3. Die AMIK DE GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen gemäß § 366 Abs. 2 BGB anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, so ist die AMIK DE GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen (§ 367 Abs. 1 BGB)

8.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die AMIK DE GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos und endgültig eingelöst wurde.

8.5. Zahlungen mittels Wechsel bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der AMIK DE GmbH. Sämtliche Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Entgegennahme von Wechseln bedeutet nicht eine Stundung der zugrundeliegenden Forderung.

8.6. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die AMIK DE GmbH berechtigt, von dem Eintritt des Verzugs an, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8.7. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst werden kann, er seine Zahlungen einstellt, ein Wechsel zu Protest geht oder der AMIK DE GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die AMIK DE GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie (weitere) Schecks angenommen hat. Die AMIK DE GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, angemessene Sicherheitsleistungen (z.B. durch eine Bankbürgschaft) von dem Kunden zu verlangen.

8.8. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt worden sind.

8.9. Die AMIK DE GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus den vereinbarten Geschäftsverbindungen abzutreten.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1. Die AMIK DE GmbH haftet dem Kunden auf Schadenersatz in vollem Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften im Fall von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen (einschließlich Arglist), der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder soweit die AMIK DE GmbH ausdrücklich eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

9.2. Über die genannten Fälle hinaus haftet die AMIK DE GmbH nur bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung der AMIK DE GmbH ist in diesem Fall allerdings beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Positionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

9.3. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Grevenbroich. (Entsprechend der sachlichen Zuständigkeit Amtsgericht Mönchengladbach)

10.2. Ergänzend zu diesen Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie die Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPR) finden keine Anwendung.

Schlussbestimmung

Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Einkaufbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommen.